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Was tun im Todesfall

Was tun im Todesfall

Wenn ein Mensch stirbt, stehen die Angehörigen vor vielen Fragen.

Welche Maßnahmen Sie als erstes ergreifen müssen, ist zunächst einmal von den Umständen und vom Ort abhängig, an dem Ihr Angehöriger verstorben ist. Hier erfahren Sie dazu alles Wissenswerte. Zögern Sie nicht, uns bei Unklarheiten zu kontaktieren: Wir stehen Ihnen zur Seite.

Tod im Krankenhaus oder Heim

Verstirbt ein Mensch in Pflegeobhut (Krankenhaus oder Heim) wird alles Notwendige direkt von dort veranlasst. Wenn Sie von dem Trauerfall erfahren, rufen Sie uns bitte an.

Falls der Sterbefall in der Nacht eingetreten ist, genügt es, wenn Sie uns gleich am nächsten Morgen anrufen.

Tod durch Unfall

Bei einem Unfall wird seitens der Polizei zunächst alles Weitere veranlasst. Verständigen Sie uns, sobald Sie vom Tod Ihres Angehörigen erfahren.

Todesfall daheim

Tritt der Todesfall daheim ein, ist etwas mehr zu beachten. Wir erklären Ihnen genau den Ablauf. Ist der Todesfall durch einen Unfall oder ein ähnliches unvorhergesehenes Ereignis eingetreten, wählen Sie bitte sofort die Notrufnummer.

Handelt es sich um einen natürlichen Tod, ist der Hausarzt oder ein anderer diensthabender Arzt Ihr erster Ansprechpartner. Der Arzt muss kommen und den Tod des Verstorbenen dokumentieren. Er erstellt dann die Todesbescheinigung und die Leichenschaupapiere.

Am besten wird der Hausarzt angerufen, der den Verstorbenen auch vorher behandelt hat. Dieser Arzt kennt die Vorgeschichte und kann die Umstände des Todes am besten bewerten. Steht dieser Arzt nicht zur Verfügung, rufen Sie den ärztlichen Notdienst (Telefon: 116 117)  an. Der Personalausweis des Verstorbenen sollte verfügbar sein.

Was macht der Arzt?

Der Arzt wird den Verstorbenen gründlich untersuchen. Das nennt man die Leichenschau. Im Anschluss an diese Untersuchung stellt der Arzt die Todesbescheinigung aus.

Aber Achtung: Diese Bescheinigungen, die auch Totenschein genannt werden, sind ausschließlich für uns und die Behörden bestimmt. Behalten Sie diese nicht zurück. Sie müssen sich auch keine Fotos oder Kopien davon anfertigen. Später erhalten Sie von uns die amtlichen Sterbeurkunden. Das sind die Urkunden, die Sie benötigen.

Wo auch immer der Todesfall eintreten mag, rufen Sie uns an. Bei Tag und Nacht stehen wir Ihnen zur Verfügung. Profitieren Sie von unserer fast 100-jährigen Erfahrung. Wir wissen, was zu tun ist.

Für die erforderlichen Formalitäten werden folgende Unterlagen benötigt

  • Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
  • Familienbuch/Stammbuch, Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil
  • bei verwitweten Personen die Sterbeurkunde des Ehepartners
  • Sterbegeld- oder Lebensversicherungspolicen
  • Versichertenkarte der Krankenversicherung
  • Rentenversicherungsnummer (aktueller Rentenanpassungsbescheid)
  • Graburkunde, Nachweis über eventuell vorhandene Familiengräber

Gerne kündigen wir auch weitere Versicherungen und Verträge und melden andere Mitgliedschaften ab. Sprechen Sie uns an und bringen Sie entsprechende Dokumente einfach mit. Einen guten Überblick über eventuell vorhandene Verträge können auch die letzten Kontoauszüge bieten.